§ 48 im Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalts sagt aus, Bäume sind als Nist-, Brut- und Lebensstätten geschützt:
„Es ist verboten,in der Zeit vom 15. März bis 31. August Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören
.... vielleicht sollte man den Kröten das lesen beibringen ???
§ 48 im Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalts sagt aus, Bäume sind als Nist-, Brut- und Lebensstätten geschützt:

„Es ist verboten,in der Zeit vom 15. März bis 31. August Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören
.... vielleicht sollte man den Kröten das lesen beibringen ???
Bitte lest Euch den Artikel mal in Ruhe durch:
Und klickt dann bitte auf den Link da stehen die neuesten Erkenntnisse zu dem Fall !
https://www.myheimat.de/burgscheidungen/natur/die-k...